Leistungsbewertung

I. Allgemeines

Auszug aus dem Schulgesetz NRW, § 48: Grundsätze der Leistungsbewertung:

(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen.

Grundsätzlich gelten für die Leistungsüberprüfung die Vorgaben des Lehrplans für Spanisch als neueinsetzende Fremdsprache ab Einführungsphase, S. 60-80.

Die Abschlussnote wird gleichwertig aus dem Beurteilungsbereich „Schriftliche Leistungen“ und dem Leistungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ gebildet.

Bei der Notenfindung erfolgt eine Orientierung an der Definition der einzelnen Notenstufen (vgl. SchulG NRW, § 48 (3))

II. Beurteilungsbereich schriftliche Arbeiten (Klausuren):

Es werden pro Halbjahr zwei Klausuren geschrieben. Sie dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse in einem Kursabschnitt, geben Aufschluss darüber, inwieweit gesetzte Ziele erreicht wurden und bereiten auf die komplexen Anforderungen in der schriftlichen Abiturprüfung vor.

In 11.2 kann statt der ersten Klausur des Halbjahres eine Facharbeit geschrieben werden. Die Note wird als Klausurnote gewertet.

1) Klausuren in der Einführungsphase (Stufe 10)

Im 1. Halbjahr werden  in präzise formulierten Teilaufgaben Fähigkeiten aus allen Bereichen des Faches abgeprüft. Da die SchülerInnen früh eigenständig formulieren sollen, stehen folgende Teilaufgaben im Vordergrund: Verfassen von Dialogen aus Bereichen der Alltagskommunikation, Weg- und Lagebeschreibungen, Versprachlichung von Bildern/Bildfolgen, aber auch Gliederung von Texten, Inhaltsangaben sowie produktive Texte mit lexikalischen und/oder grammatikalischen Schwerpunkten.

Die Benutzung von Wörterbüchern bei Leistungsüberprüfungen in der Einführungsphase ist nicht vorgesehen.

Die abschließende Note ergibt sich aus den Vorzügen und Mängeln im inhaltlichen und sprachlichen Bereich, die im Schlussgutachten anhand von Beurteilungskriterien beschrieben werden. In der Regel werden die erbrachten Leistungen durch Punkte gewichtet. Bei der sprachlichen Bewertung gelten zunächst noch reduzierte Anforderungen gemäß dem Leistungsstand der Lerngruppe: das Kriterienraster für die Darstellungsleistung und der Orientierungsrahmen für die Sprachrichtigkeit werden auf den Lernstand abgestimmt.

Der Erwartungshorizont und Punkte/ Notenstrukturen werden den Schülern transparent gemacht.

2) Klausuren in der Qualifikationsphase

Die Klausuren in der Jahrgangsstufe 11 und 12 sollen die SchülerInnen auf die Abiturprüfung vorbereiten. Es wird unterschieden zwischen der Textaufgabe, eine schriftliche Textproduktion mit explizit und implizit analytischen Zieltexten und der Kombinierten Aufgabe, bestehend aus einer Hörverstehensaufgabe und in einem weiteren Teil aus einer Textaufgabe.

Die Textaufgabe unterteilt sich in die Bereiche Rezeption (Comprensión), Informationsverarbeitung (Análisis) und Informationsbewertung (Comentario). Typische Beispiele für diese Anforderungsbereiche in der explizit analytischen Form sind die Inhaltsangabe (resumen) für die Rezeption, eine Charakterisierung oder die Analyse der Leserlenkung für die Informationsverarbeitung und der Kommentar für die Informationsbewertung. Die Textaufgabe in der implizit analytischen Form besteht (teilweise) aus einer produktionsorientierten-kreativen Aufgabe.

Die Aufgabenstellung nähert sich im Laufe der Qualifikationsphase sukzessive den Zentralabituranforderungen an; spätestens  im letzten Halbjahr muss die Klausur der Qualifikationsphase der Abiturklausur entsprechen.

Die Benutzung von ein- bzw. zweisprachigen Wörterbüchern in der Qualifikationsphase ist erlaubt.

Die Bewertung orientiert sich an den Vorgaben des Zentralabiturs: Für den Inhalt werden maximal 60 Punkte, für den sprachlichen Bereich 90 Punkte vergeben. Bei Erreichen von 68 Punkten gilt die Leistung als „ausreichend“.

III. Mündliche Prüfungen

Gemäß der APO-GOSt aus dem Jahr 2009 ist es möglich, eine Klausur in der Einführungsphase sowie eine Klausur in der Qualifikationsphase durch eine mündliche Prüfung zu ersetzen.

In der Einführungsphase beträgt die Einzelprüfung ca. 10 min., die Paar- bzw. Gruppenprüfung ca. 20-25 min. Die Vorbereitungszeit ist abhängig von der Aufgabenstellung. In der Qualifikationsphase beträgt die Einzelprüfung ca. 15 min, die Paar- bzw. Gruppenprüfung ca. 30-40 min.

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Im 1. Prüfungsteil (monologisches „zusammenhängendes Sprechen“)  kann aus einer Wiedergabe oder einer Beschreibung und Kommentierung eines Textes, Bildes oder Cartoons bestehen. Im 2. Prüfungsteil („an Gesprächen teilnehmen“) wird Bezug auf den 1. Prüfungsteil genommen oder kann aus einer Podiumsdiskussion oder Rollenspiel bestehen.

Die Bewertungsgrundsätze der mündlichen Prüfungen entsprechen den Vorgaben zur Leistungsbewertung des Zentralabiturs (Inhalt und sprachliche Darstellungsleistung 40:60%)

III. Sonstige Mitarbeit

Maßstäbe für die Beurteilung der „Sonstigen Mitarbeit“ sind Kontinuität, Qualität, Quantität sowie Selbstständigkeit und Komplexität der Beiträge.

Die „Sonstige Mitarbeit“ gliedert sich in folgende Bereiche:

1) Unterrichtsgeschehen

Die Mitarbeit im Unterricht wird nach folgenden Kriterien bewertet: 1) nach der Bereitschaft und des Interesses, sich mit Problemstellungen de Spanischunterrichts auseinanderzusetzen, 2) nach dem inhaltliches Wissen, 3) nach dem Beherrschen der Methoden zur Informationsaufnahme, Informationsverarbeitung und Informationsbewertung, 4) nach der Sprachbeherrschung (Grammatik, Wortschatz, Aussprache) und 5) nach dem selbstständigen Arbeiten.

2) Schriftliche Übungen

Die schriftliche bezieht sich auf den unmittelbar vorausgegangenen Unterricht. Sie eignet sich vor allem zur Abfrage von grammatischen Phänomenen oder Vokabeln, kann aber auch aus Fragen zum Textverständnis nach einer häuslichen Lektüre bestehen. Bei  punktuellen Überprüfungen sind etwa 50% der erreichten Punktzahl bzw. Leistungserwartung als „ausreichend“ zu bewerten.

3) Referate

Referate erweitern, ergänzen und festigen unterrichtsgebundene Informationen. Sie erwachsen aus dem Unterricht und führen zu ihm zurück. Dabei wenden die SchülerInnen Arbeitstechniken, die sie zuvor in den Hausaufgaben geübt haben an. Im Referat wird der im mündlichen Abitur geforderte zusammenhängende Vortrag eingeübt. Die ReferentInnen achten bei der Vorbereitung auf eine sach- und adressatengerechte Präsentation. Die Bewertung des Referats erfolgt nach vorher aufgestellten Kriterien im Kurs.

4) Protokolle

Das Protokoll ist für die SchülerInnen im Kurs bestimmt. Es dient der gezielten Einübung studien- und berufsvorbereitender Arbeitstechniken und eignet sich besonders für die Lektüre von Ganzschriften und zur Festhaltung von Reihenergebnissen. Das Erfassen der für die Stunde relevanten Ergebnisse, die angemessene Realisierung der vorgegebenen Protokollform und die sprachliche Leistung sind Kriterien für die Bewertung.

Quelle: Ministerium für Schule und Weiterbildung, Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II- Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Spanisch, Ritterbach-Verlag, 1999 Frechen.

2) Klassenarbeiten und sonstige Mitarbeit haben bei der Leistungsbewertung den gleichen Stellenwert.

3) Die Kriterien für die Leistungsbewertung werden den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht.

4) Alle vier im Lehrplan ausgewiesene Bereiche sind bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen:

  • Kommunikative Kompetenz
  • Interkulturelle Kompetenzen
  • Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit
  • Methodische  Kompetenzen

III) Sonstige Leistungen im Unterricht

      Bewertet werden:

  • Teilnahme am Unterrichtsgeschehen im Unterrichtsgespräch und in der Partner- und Gruppenarbeit nach Qualität und Quantität und Kontinuität
  • Einzelne Kompetenzen durch punktuelle Überprüfungen wie zum Beispiel Wortschatzkontrollen, kurze schriftliche Übungen, Vortragen von Hausaufgaben, Leseübungen; bei punktuellen Überprüfungen sind etwa 50% der erreichten Punktzahl bzw. Leistungserwartung als „ausreichend“ zu bewerten.
  • Längerfristig gestellte komplexe Aufgaben, deren Beurteilungskriterien vorher transparent gemacht werden.
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