Leistungsbewertung

Handlungsfelder im Überblick:

 

  • REZEPTION (mündliche Mitarbeit)
  • REFLEXION/ REZEPTION (Arbeits- und Prozessverhalten)
  • PRODUKTION (Ergebnis der praktischen Arbeit)
  • REFLEXION/ DOKUMENTATION (Ästhetisches Tagebuch/ Portfolio)

Leitsätze:

Die Handlungsfelder der Leistungsbewertung im Fach Kunst der Sek. I ergeben sich aus dem Kernlehrplan für das Gymnasium – Sekundarstufe I in NRW und der Sek.II aus den jeweiligen zentralen Vorgaben für das Abitur.

Im Rahmen der Lern- und Arbeitsplanung erscheint es zudem sinnvoll, die DOKUMENTATION mit Hilfe eines Ästhetischen Tagebuchs und/oder Portfolios in die Leistungsbewertung zu integrieren.

Die Bewertungskriterien erfahren je nach Aufgabenstellung unterschiedliche Gewichtung (Erwartungshorizont mit Schwerpunktsetzungen) und sind daher nicht schematisch anwendbar.

Sowohl der Arbeitsprozess als auch das Ergebnis werden in die Beurteilung einbezogen.

Erläuterungen zum Leistungskonzept:

Grundlagen der Beurteilung der sonstigen Mitarbeit

Mündliche Mitarbeit

Die mündliche Mitarbeit umfasst unterschiedliche Sozialformen, die kognitive und kommunikative Kompetenzen fördern.

Den Schwerpunkt in der mündliche Mitarbeit bildet die REZEPTION und REFLEXION von

Bildwerken, das heißt das Wahrnehmen, Erleben, Analysieren und Deuten von Bildern.

 Die SuS…

  • beschreiben eigene und fremde Gestaltungen sachangemessen in ihren wesentlichen Merkmalen,
  • analysieren eigene und fremde Gestaltungen angeleitet in Bezug auf grundlegende Aspekte,
  • begründen einfache Deutungsansätze zu Bildern anhand von Untersuchungsergebnissen.

Notenkriterien

 Die mündliche Mitarbeit ist als „GUT“ zu bewerten bei:

  • durchgängigem Erkennen von Form- und Inhaltsbeziehungen in künstlerischen Realisaten
  • häufigem Verknüpfen mit Bekanntem
  • der Fähigkeit zur distanzierten kritischen Stellungnahme
  • der Bereitschaft weiterführende Fragen zu stellen
  • differenzierter Anwendung fachspezifischer Methoden
  • durchgängig adäquater Anwendung von Fachterminologie
  • qualifizierten Einzelvorträgen
  • kontinuierliche, kooperative Mitarbeit in unterschiedlichen Sozialformen

 Die mündliche Mitarbeit ist als „AUSREICHEND“ zu bewerten bei:

  • ansatzweisem Erkennen von Form- und Inhaltsbeziehungen in künstlerischen Realisaten
  • Anwenden von Gelerntem
  • der Fähigkeit zur Stellungnahme
  • der Anwendung von Grundwissen fachspezifischer Methoden
  • Ansätzen von Fachsprache
  • sporadischer Mitarbeit in unterschiedlichen Sozialformen

Gewichtung der mündlichen Mitarbeit

In der Sek.I fließt die mündliche Mitarbeit in der Notengewichtung je nach Thema und Schwerpunkt der Aufgabe mit ein.

In der Sek.II wird die mündliche Mitarbeit deutlich gewichtet.

Bewertung und Gewichtung von Hausaufgaben

Die Hausaufgaben dienen der Vor- und Nachbereitung der unterrichtlichen Inhalte und sind Teil der mündlichen Mitarbeit.

Stellenwert von Referaten

Referate bilden insbesondere in der Sek.II Teil der mündlichen Mitarbeit.

Gewichtung von prozessbezogenen bzw. ergebnisbezogenen Leistungen

Sowohl der Arbeitsprozess als auch das Ergebnis werden in die Beurteilung einbezogen.

Berücksichtigt werden im Prozess wie im Produkt:

    • Wahrnehmung und Umsetzung der bildnerisch / plastischen Problemstellung
    • Komplexes Ausarbeiten einer Lösung
    • Anwendung von Gelerntem für den eigenen ästhetischen Prozess (z.B. Rückgriff auf Vorübungen)
    • Strukturiertheit der Komposition
    • Individualität und Originalität in den ästhetischen Ergebnissen
  • Fähigkeit zur Reflexion und Kommunikation über Gestaltungsprozesse und -schwierigkeiten
  • Fähigkeit zur differenzierten Umsetzung des Reflektierten im ästhetischen Arbeitsprozess
  • Umgang mit Gestaltungsschwierigkeiten und Anstrengungen zur Problemlösungsfindung
  • Fähigkeit zur intensiven und kontinuierlichen künstlerischen Arbeit
  • Handwerklich angemessener, kreativer und zielgerichteter Umgang mit Techniken, Werkzeugen und Materialien
  • Eigenständigkeit in der Beschaffung von Informationen, Hilfen und Materialien und in der Verwertung dieser

Notenkriterien

Die Note „GUT“ wird erteilt, wenn:

  • die Kriterien der Aufgabenstellung voll erfüllt sind
  • den Ausführungen ausgeprägte künstlerisch-gestalterische Fähigkeiten und Fertigkeiten zugrunde liegen
  • originelle, individuelle und differenzierte Problemlösungen erreicht werden
  • die künstlerische Arbeit zielgerichtet und kontinuierlich erfolgte

Die Note „AUSREICHEND“ wird erteilt, wenn:

  • die Kriterien der Aufgabenstellung in Ansätzen erfüllt sind
  • den Ausführungen auch künstlerisch-gestalterische Fähigkeiten und Fertigkeiten zugrunde liegen
  • Problemlösungen erreicht werden
  • die künstlerische Arbeit abgeschlossen wurde

Transparenz von Leistungskriterien

Die Gestaltungs- und Bewertungskriterien werden den SuS bei Aufgabenstellung transparent gemacht.

Form der Notenbekanntgabe

Die Notenbekanntgabe findet immer im Einzelgespräch mit den SuS statt. Dabei werden die Stärken und Schwächen transparent besprochen und ggf. Förderempfehlungen erarbeitet. 

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