Streitschlichtung auf Schülerbasis

Streitschlichtung auf Schülerbasis funktioniert im Wesentlichen darüber, dass Kinder, die Konflikte mit MitschülerInnen haben, sich an ausgebildete Schüler-StreitschlichterInnen wenden können. Die StreitschlichterInnen erlernen in einer einjährigen Fortbildung das Mediationskonzept des Bensberger Modells (Einleitung / Problemdarstellung / Problemlösung / Vereinbarung) und helfen auf dieser Basis, den betroffenen SchülernInnen in einem vertraulichen Rahmen, ihre Konflikte ohne Schuldzuweisungen, aber mit konkreten, vertraglich vereinbarten Verhaltensänderungen, selbst zu lösen. Die Schlichtungen dauern in der Regel eine Unterrichtsstunde, finden an einem vereinbarten Termin am Schulvormittag im Streitschlichterraum statt und werden von zwei StreitschlichternInnen durchgeführt. In einem Folgetreffen wird die Umsetzung der Vereinbarungen gemeinsam besprochen.

Der Vorteil dieser Art von Streitschlichtung ist, dass die Konfliktparteien ihren Streit mit Hilfe der StreitschlichterInnen selbst lösen können und dafür keine weitere Hilfe von außen durch z.B. LehrerInnen oder Eltern notwendig ist. Voraussetzung für eine gelungene Schlichtung ist daher auch die Freiwilligkeit der KonfliktpartnerInnen, die zu Beginn jeder Schlichtung erfragt wird.

 

Kontaktaufnahme kann über das Sekretariat (Streitschlichterbox), die KlassenlehrerInnen oder über Direktansprache der StreitschlichterInnen erfolgen.

 

Eine erste Kontaktaufnahme mit den StreitschlichternInnen erfolgt bereits bei Einschulung am SGR, da die StreitschlichterInnen die Patenfunktion bei den Neuankömmlingen übernehmen.

 

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